Konservativ gerechnet sind in Deutschland jedes Jahr ca. 220.000 Kinder von der Trennung ihrer Eltern betroffen. Viele Eltern schaffen es allein oder mit professioneller Hilfe eine gemeinsam getragene Aufteilung der Betreuungsverantwortung für ihre Kinder zu finden und die familiäre Beziehung mit ihren Kindern fortzuführen. Aber jedes dritte Trennungskind verliert den Kontakt zu einem seiner beiden Eltern und damit auch zu dessen Großeltern und Verwandtschaft.
Mit der Einführung der Subjektposition des Kindes im gerichtlichen Verfahren und durch das bisher wenig systemisch ausgerichtete Familienrecht kommt es seit Jahren vermehrt zu komplexen, von außen häufig schwer durchschaubaren Fallkonstellationen, welche die Gefahr beinhalten das Wohl betroffener Kinder und Familien durch lang anhaltende Konflikte und durch familiäre Kontaktabbrüche auf Dauer zu gefährden. Eine Konfliktkonstellation, die auch die beteiligten Fachprofessionen stark beansprucht.
Eltern-Kind-Entfremdung ist ein die betroffenen Kinder und Eltern tiefgreifend belastender Vorgang, der die sozial-emotionale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen massiv beeinträchtigen und ihr seelisches Wohl gefährden kann.
Der Vorgang der Eltern-Kind-Entfremdung ist dabei in der Regel ein sich steigerndes prozessuales Geschehen, bei dem ein hoher Stresslevel für das Kind aufgrund fortgesetzter Paarkonflikte der Eltern, ausgrenzendes Elternverhalten, der Missbrauch von elterlicher Verfügungsmacht über das Kind, der Blickverlust der Eltern für die kindlichen Bedürfnisse bis hin zu bindungseinschränkenden Handlungsweisen des professionellen Helfersystems sich bindungshindernd miteinander verschränken.
Der immer noch verbreitete Lösungsversuch, das Kind durch eingeschränkten Kontakt zur ausgegrenzten Elternperson vermeintlich aus dem Konflikt zu nehmen, zeigt sich als wenig erfolgreich, kommt dem Bedürfnis der Kinder nicht nach und stößt zunehmend auf ethische Bedenken.
Die Tagung soll Antworten und praktische Interventionsmöglichkeiten aufzeigen, um in solchen Szenarien den beteiligten Fachkräften im Jugendamt, in den Familienberatungsstellen und beim Familiengericht verbesserte Handlungsmöglichkeiten an die Hand zu geben zur Erfüllung ihres Unterstützungsauftrages für Familien und ihres Schutzauftrages gegenüber dem Kind.
TeilnehmerInnen-Kreis
Mitwirkende in kindschaftsrechtlichen Verfahren (aus Jugendämtern, Beratungsstellen, Gerichten, Anwaltschaft, Verfahrensbeistände, Sachverständige, Therapeuten)